Allgemeine Geschäftsbedingungen
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FOX-TOURS Reisen GmbH - Reisebedingungen.
Stand: Januar 2008

Das Angebot der FOX-TOURS Reisen GmbH und dieser Website richtet sich ausschließlich an Kunden und Interessenten in Ländern der EU und der Schweiz.

 

  1. Reisevertrag

  2. 1.1   Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 2 Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer zustande.

    1.2   Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

    1.3   Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

    1.4   Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der FOX-TOURS Reisen GmbH nicht befugt.

    1.5   Der Reisekunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, ist unter www.foxtours.de abrufbar.

  3. Zahlung

  4. 2.1   Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises fällig, mindestens € 25,– pro Person. Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro Wohneinheit. Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig.

    2.2   Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

    2.3   Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.

    2.4   Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt FOX-TOURS Reisen GmbH die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogeb.).

  5. Reisedokumente

  6. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit FOX-TOURS Reisen GmbH in Verbindung zu setzen.

  7. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

  8. 4.1   Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 15,– (bei Seereisen € 25,–) je Reiseteilnehmer zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Bei Ferienwohnungen entspricht die Höhe des Bearbeitungsentgeltes für Änderungen den in Ziffer 5.2 festgelegten Rücktrittskosten. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

    4.2   Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. FOX-TOURS Reisen GmbH ist berechtigt, An- und Abflugzeiten, sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige, nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. Der Reiseteilnehmer wird über eine solche Änderung rechtzeitig unterrichtet.

    4.3   Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Länder geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrages eingetretene Preisänderungen des im Prospekt genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

    4.4   Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.

    4.5   Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an FOX-TOURS Reisen GmbH durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 15,– pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,– pro Person.

    4.6   In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

  9. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

  10. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen, unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. FOX-TOURS Reisen GmbH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs zu verlangen. FOX-TOURS Reisen GmbH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird. Bei einem Rücktritt:

    5.1   bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 20,–
    bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20%
    bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
    bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45%
    vom 6. bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75%
    am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%

    5.2   Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Appartements (ohne Verpflegung):
    bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 25,–
    bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
    vom 34. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80%
    am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%

    5.3   Bei Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen:
    bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10%, mindestens € 20,–
    bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
    bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
    vom 14. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80%
    am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 95%

    5.4   Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind, (z.B. Musicals) bis zum 22.Tag vor Reisebeginn 30% ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80%.

    5.5   Nur-Flug-Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 25,–. Nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%

    5.6   Kosten wie z.B. VISA-,Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über FOX-TOURS Reisen GmbH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

    5.7   Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

    5.8   Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

    5.9   Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass FOX-TOURS Reisen GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

  11. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

  12. 6.1   Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

    6.2   Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für FOX-TOURS Reisen GmbH deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, diese Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn FOX-TOURS Reisen GmbH die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen.Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.

    6.3   FOX-TOURS Reisen GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.

  13. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlichen Umständen

  14. 7.1   Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann FOX-TOURS Reisen GmbH ein Entgelt verlangen.

    7.2   Ergeben sich die genannten Umstände n#ach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird FOX-TOURS Reisen GmbH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat FOX-TOURS Reisen GmbH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von FOX-TOURS Reisen GmbH und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

  15. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

  16. AAchten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Informationen erhalten Sie auch über unsere Reservierungszentrale 01805 – 26 22 08 oder im Internet unter www.foxtours.de. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise- und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie anderen Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

  17. Haftung

  18. 9.1   Die vertragliche Haftung der FOX-TOURS Reisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit FOX-TOURS Reisen GmbH für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

    9.2   Für Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet FOXTOURS Reisen GmbH je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,–. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,–, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

    9.3   SSind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der FOX-TOURS Reisen GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich FOXTOURS Reisen GmbH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

    9.4   Ausdrücklich im Prospekt als in fremdem Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von FOX-TOURS Reisen GmbH als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

  19. Gewährleistung / Schadenersatz

  20. 10.1   Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn FOX-TOURS Reisen GmbH eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von FOX-TOURS Reisen GmbH verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

    10.2   Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmer aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer in eigenem Namen.

    10.3   Die Reiseleitung von FOX-TOURS Reisen GmbH ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

  21. Mitwirkungspflicht

  22. 11.1   Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

    11.2   Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel der FOX-TOURS Reisen GmbH unverzüglich anzeigen.

    11.3   Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Flughafengesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen keine Ansprüche in Betracht.

  23. Behandlungen von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

  24. 12.1   Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monates nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber FOX-TOURS Reisen GmbH geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von sechs Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber FOX-TOURS Reisen GmbH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

    12.2   Der Reisende und FOX-TOURS Reisen GmbH vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Fortsetzung der Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  25. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen


  26. 13.1   Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

    13.2   Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

    13.3   Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen FOX-TOURS Reisen GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages.

    13.4   Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung Inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

    13.5   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

    13.6   Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

FOX-TOURS Reisen GmbH, Römergraben 5, 56579 Rengsdorf