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Reisevertrag
| 1.1 |
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Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der
Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 2 Wochen
an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt
mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer
zustande.
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| 1.2 |
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Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der
Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche
oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des
Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
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| 1.3 |
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Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem
Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden
diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und
Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2
Bestandteil des Reisevertrages.
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| 1.4 |
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Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus
der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum
sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/
Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind
nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der
FOX-TOURS Reisen GmbH nicht befugt.
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| 1.5 |
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Der Reisekunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der
Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s)
unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt
zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden
Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht,
erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden
Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich
mitgeteilt. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer
Betriebsuntersagung unterliegen, ist unter www.foxtours.de abrufbar.
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Zahlung
| 2.1 |
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Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des
Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises fällig,
mindestens € 25,– pro Person. Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen
pro Wohneinheit. Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig.
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| 2.2 |
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Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
zu leisten.
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| 2.3 |
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Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der
Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der
Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag
oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.
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| 2.4 |
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Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein
und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet,
ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall erhebt FOX-TOURS Reisen GmbH die aus Ziffer 5 ersichtlichen
Rücktrittskosten (Stornogeb.).
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Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider
Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen
sein, hat sich dieser unverzüglich mit FOX-TOURS Reisen GmbH in
Verbindung zu setzen.
- Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
| 4.1 |
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Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise
Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft
oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen
(Umbuchung), ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, pro Reiseteilnehmer
ein Bearbeitungsentgelt von € 15,– (bei Seereisen € 25,–) je Reiseteilnehmer
zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung
für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer
zu zahlen. Bei Ferienwohnungen entspricht die Höhe des Bearbeitungsentgeltes
für Änderungen den in Ziffer 5.2 festgelegten Rücktrittskosten.
Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt
erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
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| 4.2 |
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Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen
und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von
den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer
unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen
alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten,
sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht
des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. FOX-TOURS Reisen
GmbH ist berechtigt, An- und Abflugzeiten, sowie die angegebene
Fluggesellschaft in eine gleichwertige, nachträglich zu ändern, sofern dies
aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages
ergeben. Der Reiseteilnehmer wird über eine solche Änderung rechtzeitig
unterrichtet.
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| 4.3 |
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Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach
Vertragsabschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich
vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Länder
geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen
ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin
zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich
nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrages eingetretene Preisänderungen
des im Prospekt genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils
oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret
berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als
auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen
Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis
anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach
dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
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| 4.4 |
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Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen
können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger
eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame
Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen
entfallen Teilerstattungen.
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| 4.5 |
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Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an
FOX-TOURS Reisen GmbH durch eine andere geeignete Person ersetzen
lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 15,– pro Person. Für Änderungen,
die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen
werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen,
mindestens jedoch € 50,– pro Person.
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| 4.6 |
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In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und
Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener
oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
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Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen, unter
Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der
Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen
zurückzureichen. FOX-TOURS Reisen GmbH ist berechtigt, eine angemessene
Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung
gewöhnlich möglichen Erwerbs zu verlangen. FOX-TOURS Reisen GmbH ist
berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein
Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden
Reisepreises wie folgt berechnet wird. Bei einem Rücktritt:
| 5.1 |
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bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 20,–
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45%
vom 6. bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%
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| 5.2 |
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Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Appartements (ohne Verpflegung):
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 25,–
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 34. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%
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| 5.3 |
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Bei Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10%, mindestens € 20,–
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 95%
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| 5.4 |
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Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind, (z.B.
Musicals) bis zum 22.Tag vor Reisebeginn 30% ab dem 21. Tag vor
Reisebeginn 80%.
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| 5.5 |
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Nur-Flug-Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets:
€ 25,–. Nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%; bei
Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%
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| 5.6 |
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Kosten wie z.B. VISA-,Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über
FOX-TOURS Reisen GmbH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte
Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht
erstattet werden.
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| 5.7 |
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Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen,
soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen
festgelegt sind.
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| 5.8 |
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Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten
Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht
zurückgegeben, ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, insoweit den vollen
Reisepreis zu verlangen.
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| 5.9 |
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Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass
FOX-TOURS Reisen GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist,
als die von ihm geforderte Pauschale.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für
die versicherten Risiken übernehmen.
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Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
| 6.1 |
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Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, ist FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage
vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem
Fall unverzüglich erstattet.
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| 6.2 |
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Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für FOX-TOURS Reisen GmbH deshalb nicht zumutbar, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden
Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist FOX-TOURS Reisen
GmbH berechtigt, diese Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen,
sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet
wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn FOX-TOURS Reisen
GmbH die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht
in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen.Wenn der Reiseteilnehmer
von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten
Reisepreis erstattet.
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| 6.3 |
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FOX-TOURS Reisen GmbH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom
Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung
der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer
Mitreisender gerechtfertigt ist.
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Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlichen Umständen
| 7.1 |
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Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der
auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen,
unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor
Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte
Leistungen kann FOX-TOURS Reisen GmbH ein Entgelt verlangen.
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| 7.2 |
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Ergeben sich die genannten Umstände n#ach Antritt der Reise, kann
der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem
Fall wird FOX-TOURS Reisen GmbH die infolge der Aufhebung des
Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten
Gründen gekündigt, hat FOX-TOURS Reisen GmbH einen
Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von
FOX-TOURS Reisen GmbH und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen.
Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
AAchten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise (Stand
bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer
sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Informationen
erhalten Sie auch über unsere Reservierungszentrale 01805 – 26 22 08
oder im Internet unter www.foxtours.de. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit
wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise- und Transitbestimmungen
an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Reisende sollte sich über
Infektions- und Impfschutz sowie anderen Prophylaxemaßnahmen sowie
Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf.
sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Haftung
| 9.1 |
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Die vertragliche Haftung der FOX-TOURS Reisen GmbH für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wurde. Das gleiche gilt, soweit FOX-TOURS Reisen GmbH für den Schaden
allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
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| 9.2 |
|
Für Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in
einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet FOXTOURS
Reisen GmbH je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu
€ 4.091,–. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,–, gilt die
Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Regelungen.
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| 9.3 |
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SSind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen, oder
auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der FOX-TOURS
Reisen GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich FOXTOURS
Reisen GmbH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
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| 9.4 |
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Ausdrücklich im Prospekt als in fremdem Namen vermittelt beschriebene
Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der
Haftung von FOX-TOURS Reisen GmbH als Reiseveranstalter. Im Falle einer
solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
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Gewährleistung / Schadenersatz
| 10.1 |
|
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann
der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn FOX-TOURS Reisen GmbH eine vom
Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von FOX-TOURS Reisen GmbH verweigert wird oder wenn die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers
gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel
so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens
50% gerechtfertigt ist.
|
| 10.2 |
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Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche
des Reiseteilnehmer aus Anlass der Reise, gleich aus welchem
Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von
Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer in eigenem Namen.
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| 10.3 |
|
Die Reiseleitung von FOX-TOURS Reisen GmbH ist nicht befugt
Ansprüche anzuerkennen.
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-
Mitwirkungspflicht
| 11.1 |
|
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich
vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern
dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz
nicht ein.
|
| 11.2 |
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Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich
dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der
Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel der FOX-TOURS Reisen GmbH
unverzüglich anzeigen.
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| 11.3 |
|
Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss
der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen
an Ort und Stelle bei der Flughafengesellschaft erstatten. Bei fehlender
Schadenanzeige kommen keine Ansprüche in Betracht.
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Behandlungen von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
| 12.1 |
|
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monates nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber FOX-TOURS Reisen GmbH geltend zu
machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von sechs Monaten nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber FOX-TOURS
Reisen GmbH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche
schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch
geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung
ohne sein Verschulden gehindert war.
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| 12.2 |
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Der Reisende und FOX-TOURS Reisen GmbH vereinbaren für vertragliche
Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an
dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der
Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu
dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer
die Fortsetzung der Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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- Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
| 13.1 |
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Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen
individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
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| 13.2 |
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Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und
weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
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| 13.3 |
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Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen FOX-TOURS
Reisen GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages.
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| 13.4 |
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Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und
soweit nach Drucklegung Inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine
anderen Regelungen vorsehen.
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| 13.5 |
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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| 13.6 |
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Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
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FOX-TOURS Reisen GmbH, Römergraben 5, 56579 Rengsdorf
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